Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Als Hersteller und Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und nach geltenden Vorschriften und Standards umweltverträglich zu entsorgen oder zu verwerten. Dies gilt für Geräte, welche mit der durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet sind. Verbraucher und Verbraucherinnen dürfen Geräte mit dieser Kennzeichnung nicht über den Hausmüll entsorgen und müssen diese bei den kommunalen Sammelstellen abgeben.
Entnahme von Batterien/Akkus und Lampen
Falls die Produkte Batterien, Akkus oder Lampen enthalten, die aus dem Altgerät ohne Beschädigung entfernt werden können, sollten diese vor der Entsorgung herausgenommen und separat als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Hinweisen zur Entsorgung von Batterien.
Rücknahme von Altgeräten
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts sind wir verpflichtet, alte Geräte der gleichen Art, die im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllen, kostenlos zurückzunehmen (1:1 Rücknahme).
Kleine Altgeräte, die keine größere Dimension als 25 Zentimeter haben, nehmen wir in haushaltsüblichen Mengen ebenfalls kostenlos zurück, unabhängig davon, ob bei uns ein neues Gerät gekauft wurde (0:1 Rücknahme).
1:1 Rücknahme bei Geräten der Kategorie 1, 2 und 4
- Kategorie 1: Wärmeüberträger
- Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen über 100 Quadratzentimeter
- Kategorie 4: Geräte mit mindestens einer Abmessung über 50 Zentimeter (Großgeräte)
Als Verbraucher / Verbraucherin haben sie die Möglichkeit, Ihre Altgeräte kostenlos zurück zu senden. Bitte senden Sie uns hier bitte eine E-Mail an ruecknahme@hofnet.eu.
1:1 Rücknahme bei Geräten der Kategorie 3, 5 und 6 sowie 0:1 Rücknahme
Möchten Sie ein Altgerät von uns zurücknehmen lassen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an ruecknahme@hofnet.eu. Wir werden Ihnen die weiteren Schritte und Kontaktdaten mitteilen. Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos.
Alternativ können Sie Ihr Altgerät auch bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben, was ebenfalls kostenlos für Endverbraucher ist. Ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie unter https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.
Löschung von persönlichen Daten
Für die Löschung von persönlichen oder personenbezogenen Daten, welche sich auf zu entsorgenden Altgeräten befinden, ist der Verbraucher / die Verbraucherin selbst verantwortlich.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Batterien oder Akkus sind bei vielen Geräten im Lieferumfang enthalten oder
sind in den Geräten fest verbaut.
Da wir Batterien und Akkus im Lieferumfang unseren Geräten beilegen oder
innerhalb unserer Geräte verbauen, sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz
verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, dies ist laut Batteriegesetz ausdrücklich verboten. Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Batterien und Akkus können bei den kommunalen Sammelstellen oder im Einzelhandel zurückgegeben werden.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, welches bedeutet, dass die jeweilige Batterie oder der jeweilige Akku nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Aufgrund der Gefahrgutverordnung ist der Postversand von Akkus, welche Säuren enthalten, nicht zulässig. Diese Säureakkumulatoren müssen über die kommunalen Sammelstellen entsorgt werden.
Batterien verfügen über Kennzeichnungen zu den enthaltenen Schadstoffen:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Hinweise zur Rücknahme von Verpackungsmaterialien
Gemäß VerpackG § 15 Abs. 1 S. 1 sind wir dazu verpflichtet, die folgenden Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern kostenlos zurückzunehmen:
- Transportverpackungen (z. B. Paletten, Großkatons- / Großverpackungen, etc.)
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen
Bei der Lieferung unseren Produkten werden entsprechende
Verpackungsmaterialien verwendet, welche wir kostenlos zurücknehmen.
Wir stellen die Rückführung des Verpackungsmaterials in den korrekten
Verwertungskreislauf sicher.
Die Aufklärung zu Rückgabemöglichkeiten soll die Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungsmaterialien verbessern und soll die Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach EU-Richtlinie 94/62/EG sicherstellen.
Für private Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung gilt
folgendes:
Verpackungsmaterial darf nicht im Restmüll entsorgt werden und muss über die
vorhandenen Sammelsysteme gesammelt und entsorgt werden. Dies sind z. B. der
Gelbe Sack / die gelbe Tonne oder die Altpapiertonne.
Die aktuell gültige Verpackungsverordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unter:
https://www.bmuv.de/